B197 Klasse B (Prüfung auf Automatik, trotzdem Schaltgetriebe fahren)
Dies ist keine neue Führerscheinklasse, sondern eine neue Möglichkeit sich die praktische
Prüfung zu erleichtern.
Die Regelungen sind folgendermaßen:
- Die Schlüsselzahl 197 im Führerschein ist keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge. Sie sagt nur,
dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
- In der Ausbildung müssen mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe ausgebildet worden sein. Danach
folgt eine 15 minütige Testfahrt beim Fahrlehrer, nicht beim TÜV.
- Es wird eine Bescheinigung über die 10 Fahrstunden + Testfahrt ausgestellt. Mit Vorlage dieser
Bescheinigung kann dann nach der praktischen Prüfung die Schlüsselnummer 197 im Führerschein
eingetragen werden.
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Es erfolgt dann keine Beschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge.
- Man darf nach Erteilung der Fahrerlaubnis Schaltgetriebe und Automatikfahrzeuge fahren.
Diese Regelung gilt auch im Ausland.
Besonderheiten:
Wird später ein weiterer Führerschein erworben, z.B. Klasse BE, und wird die praktische Prüfung der
Klasse BE auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, erfolgt, aber nur für die Klasse BE, ein Automatik-
eintrag.
Will man dies vermeiden, muss die BE-Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden.
Das gleiche gilt auch für die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE.
Fahrschule Konrad Schmid
Dipl.-Ing.(FH)
B197