B197 Klasse B (Prüfung auf Automatik, trotzdem Schaltgetriebe fahren) Dies ist keine neue Führerscheinklasse, sondern eine neue Möglichkeit sich die praktische Prüfung zu erleichtern. Die Regelungen sind folgendermaßen: - Die Schlüsselzahl 197 im Führerschein ist keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge. Sie sagt nur, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. - In der Ausbildung müssen mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe ausgebildet worden sein. Danach folgt eine 15 minütige Testfahrt beim Fahrlehrer, nicht beim TÜV. - Es wird eine Bescheinigung über die 10 Fahrstunden + Testfahrt ausgestellt. Mit Vorlage dieser Bescheinigung kann dann nach der praktischen Prüfung die Schlüsselnummer 197 im Führerschein eingetragen werden. - Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Es erfolgt dann keine Beschränkung des Führerscheins auf Automatikfahrzeuge. - Man darf nach Erteilung der Fahrerlaubnis Schaltgetriebe und Automatikfahrzeuge fahren. Diese Regelung gilt auch im Ausland. Besonderheiten: Wird später ein weiterer Führerschein erworben, z.B. Klasse BE, und wird die praktische Prüfung der Klasse BE auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, erfolgt, aber nur für die Klasse BE, ein Automatik- eintrag. Will man dies vermeiden, muss die BE-Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Das gleiche gilt auch für die Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE.
Mitglied im Fahrlehrerband Baden-Württemberg e.V.
Fahrschule Konrad Schmid Dipl.-Ing.(FH)
B197