Führerscheinklassen

Fahrerlaubnis-Klassen

Fahrschule Konrad Schmid Dipl.-Ing.(FH)
Klasse Alter Berechtigung AM 15 Krafträder bis zu 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h; Dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeug bis zu 50 ccm und 45 km/h A1 16 Krafträder bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11kW; max. 0,1kW/kg Leermasse Wegfall der 80 km/h Beschränkung für unter 18jährige Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung ohne Hubraum- und Geschwindigkeitsbeschränkung A2 18 Krafträder bis zu 35 kW max. 0,2 kW/kg Leergewicht A 24 Alle Krafträder 21 Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Leistung B 18 Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis zu 3500 kg zul.Gesamtmasse und mit 17 max. 9 Sitzplätzen Anhänger bis zu 750 kg zul.Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg zul.Gesamtmasse, wenn die zul.Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. BE 18 Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht 17 unter die Klasse B fallen. Die zul.Gesamtmasse des Anhängers darf aber 3500 kg nicht übersteigen. C1 18 Kraftfahrzeuge (ausgen. Klassen AM, A1, A2, A) über 3500 kg bis max. 7500 kg zul. Gesamtmasse und mit max. 9 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse sind erlaubt C1E 18 Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht übersteigt. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zul.Gesamtmasse, sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht übersteigt. C 21 Kraftfahrzeuge (ausgen. Klassen AM, A1, A2, A) über 3500 kg zul.Gesamtmasse und mit max. 9 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse sind erlaubt CE 21 Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg übersteigt. L 16 Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h. Beim Mitführen von Anhängern darf höchstens 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h T 16 Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. D1 24 Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer demFahrer ausgelegt sind. Die Fahrzeuglänge darf 8m nicht überschreiten. D 24 Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.
Mitglied im Fahrlehrerband Baden-Württemberg e.V.
Omnibusausbildung wird nicht angeboten !