Führerscheinklassen
Fahrerlaubnis-Klassen
Fahrschule Konrad Schmid
Dipl.-Ing.(FH)
Klasse
Alter
Berechtigung
AM
15
Krafträder bis zu 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h;
Dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeug bis zu 50 ccm
und 45 km/h
A1
16
Krafträder bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11kW; max. 0,1kW/kg Leermasse
Wegfall der 80 km/h Beschränkung für unter 18jährige
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung ohne Hubraum- und
Geschwindigkeitsbeschränkung
A2
18
Krafträder bis zu 35 kW max. 0,2 kW/kg Leergewicht
A
24
Alle Krafträder
21
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Leistung
B
18
Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis zu 3500 kg zul.Gesamtmasse und mit
17
max. 9 Sitzplätzen
Anhänger bis zu 750 kg zul.Gesamtmasse oder Anhänger über 750 kg
zul.Gesamtmasse, wenn die zul.Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt.
BE
18
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht
17
unter die Klasse B fallen. Die zul.Gesamtmasse des Anhängers darf aber 3500 kg
nicht übersteigen.
C1
18
Kraftfahrzeuge (ausgen. Klassen AM, A1, A2, A) über 3500 kg bis max. 7500 kg zul.
Gesamtmasse und mit max. 9 Sitzplätzen.
Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse sind erlaubt
C1E
18
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger,
sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht übersteigt.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
über 3500 kg zul.Gesamtmasse, sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg
nicht übersteigt.
C
21
Kraftfahrzeuge (ausgen. Klassen AM, A1, A2, A) über 3500 kg zul.Gesamtmasse und
mit max. 9 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zul.Gesamtmasse sind erlaubt
CE
21
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C und einem Anhänger oder Sattelanhänger.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger,
sofern die zul.Gesamtmasse der Kombination 12000 kg übersteigt.
L
16
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
bis max. 40 km/h. Beim Mitführen von Anhängern darf höchstens 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
T
16
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
D1
24
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen
außer demFahrer ausgelegt sind. Die Fahrzeuglänge darf 8m nicht überschreiten.
D
24
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
ausgelegt sind.
Omnibusausbildung
wird nicht angeboten !